Teilnahmebedingungen für das Zeitflex-Empfehlungsprogramm
Anbieter: Dienstleistungen24 Inh. Jim Eichholz, Ramlerstraße 2, 13355 Berlin, Deutschland, vertreten durch den Inhaber Jim Eichholz, USt-IdNr. DE453417236 (nachfolgend „Zeitflex").
Diese Bedingungen ergänzen die AGB. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen für das Empfehlungsprogramm vor; im Übrigen gelten die AGB.
§ 1 Worum es geht
Zeitflex-Kunden können andere Betriebe empfehlen. Kommt daraus ein zahlender Kunde, bekommen beide Seiten einen Vorteil: der werbende Betrieb ein Guthaben auf seinem Kundenkonto, der geworbene Betrieb einen Rabatt auf seine ersten Rechnungen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung von Zeitflex. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder auf eine Prämie besteht nur nach Maßgabe dieser Bedingungen.
§ 2 Wer teilnehmen darf
- Teilnehmen darf jeder Betrieb mit einem Zeitflex-Konto, auch im kostenlosen Plan.
- Handeln darf für den Betrieb, wer die Rolle Inhaber oder Manager hat. Der Versand von Einladungen (§ 8) ist Inhabern vorbehalten.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind Kanzlei-Zugänge (Rolle Steuerkanzlei). Für Steuerkanzleien gibt es einen eigenen Werbelink im Kanzlei-Portal; er führt zu einem vorbereiteten Mandat und nicht zu einer Prämie.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind mit Zeitflex verbundene Unternehmen.
§ 3 Wie eine Empfehlung entsteht
- Jeder Betrieb erhält einen persönlichen Empfehlungslink und einen sprechenden Empfehlungscode (z. B.
ELEKTRO-BRENNER-7K2). Beide sind dauerhaft gültig. - Eine Empfehlung entsteht, wenn sich ein neuer Betrieb über diesen Link registriert oder den Code bei der Registrierung angibt.
- Neu ist ein Betrieb, der zum Zeitpunkt der Registrierung noch kein Zeitflex-Konto hatte und auch zuvor keines hatte. Die Wiederanmeldung eines früheren Kunden ist keine Empfehlung.
- Es zählt immer nur eine Empfehlung je geworbenem Betrieb. Bei mehreren Links entscheidet der bei der Registrierung tatsächlich verwendete Code.
- Der Code kann bis zu 30 Tage vor der Registrierung im Browser zwischengespeichert werden, damit eine Empfehlung nicht verlorengeht, wenn sich der Interessent erst umsieht — nur, wenn der Interessent dem im Cookie-Banner zugestimmt hat (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Ohne Zustimmung zählt die Empfehlung, wenn der Code bei der Registrierung verwendet wird: über den Empfehlungslink oder durch Eintippen.
§ 4 Wann eine Empfehlung qualifiziert ist
Eine Empfehlung ist qualifiziert, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der geworbene Betrieb hat ein bezahltes Abo (Starter oder Pro) abgeschlossen.
- Die erste Zahlung ist erfolgreich abgewickelt worden.
- Danach sind 30 Tage vergangen (Karenzzeit), ohne dass das Abo gekündigt, die Zahlung zurückgebucht oder erstattet wurde.
- Es liegt kein Fall des § 9 (Missbrauch) vor.
Die Karenzzeit ist kein Formalismus, sondern der Kern des Missbrauchsschutzes: Wer einen Betrieb nur anlegt, um die Prämie abzugreifen, müsste ihn 30 Tage lang tatsächlich bezahlen.
§ 5 Was der werbende Betrieb bekommt
- 50,00 € je qualifizierter Empfehlung. Die Prämie ist ein fester Betrag — unabhängig von Tarif und Betriebsgröße des werbenden Betriebs. *(Bis zum 02.09.2026 galt „ein Monatsbeitrag auf uns" mit Sockel 10 € und Deckel 50 €; für bereits qualifizierte Empfehlungen bleibt der damals festgeschriebene Betrag maßgeblich, siehe Nr. 3.)*
- Höchstens 300,00 € je Kalenderjahr und Betrieb. Ist der Jahresdeckel erreicht, entstehen im laufenden Jahr keine weiteren Prämien. Ab dem 1. Januar beginnt der Deckel neu. Restbeträge unter 5,00 € werden nicht gebucht.
- Die Höhe der Prämie wird zum Zeitpunkt der Qualifizierung festgeschrieben. Spätere Änderungen des Abos oder dieser Bedingungen wirken sich auf bereits qualifizierte Empfehlungen nicht mehr aus.
- Die Prämie wird als Nettobetrag gutgeschrieben; zur steuerlichen Behandlung siehe § 7.
§ 6 Was der geworbene Betrieb bekommt
- Der erste Monat ist gratis (Standardvariante). Der erste Monatsbeitrag entfällt vollständig; danach läuft das Abo zum regulären Preis weiter.
- Zeitflex kann stattdessen 50 % auf die ersten zwei Monate gewähren. Welche Variante gilt, steht auf der Registrierungsseite und in der Willkommens-E-Mail — vor dem Abschluss.
- Der Vorteil wird technisch als Stripe-Coupon auf das Abo angewendet und erscheint auf der Rechnung. Eine Barauszahlung findet nicht statt.
- Der Vorteil ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Der Startvorteil bleibt auch dann bestehen, wenn die Werberprämie nach § 9 abgelehnt wird — der geworbene Betrieb hat mit einem Missbrauch des Werbers nichts zu tun.
§ 7 Auszahlung als Guthaben; Steuern
- Die Prämie wird ausschließlich als Guthaben auf dem Zeitflex-Kundenkonto gutgeschrieben. Stripe verrechnet das Guthaben automatisch mit der nächsten Rechnung.
- Es gibt keine Barauszahlung, keine Überweisung, keine Umwandlung in Sachwerte und keine Übertragung auf andere Betriebe. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht auch bei Vertragsende nicht. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt mit der Beendigung des Vertrags; hierauf wird der Betrieb bei der Kündigung ausdrücklich hingewiesen.
- Steuerhinweis für den werbenden Betrieb: Die Prämie ist bei ihm eine Betriebseinnahme. Nach Auffassung der Finanzverwaltung mindert eine Prämie für die Werbung eines Neukunden nicht das Entgelt, sondern ist Entgelt für eine Vermittlungsleistung (vgl. Abschnitt 10.3 UStAE). Je nach Steuerstatus des Betriebs kann die Prämie damit umsatzsteuerpflichtig sein. Bitte geben Sie die Prämie Ihrer Steuerkanzlei an. Zeitflex erbringt keine steuerliche Beratung (§ 4 der AGB). Der werbende Betrieb teilt Zeitflex mit, ob er Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist; Zeitflex stellt auf Wunsch eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG aus.
- Der Startvorteil des geworbenen Betriebs (§ 6) ist demgegenüber ein gewöhnlicher Preisnachlass auf das eigene Entgelt und mindert die Bemessungsgrundlage.
§ 8 Wie geworben werden darf
- Der vorgesehene Weg ist das Teilen des Links. Der werbende Betrieb verschickt Link oder QR-Code selbst — per E-Mail aus dem eigenen Postfach, per Messenger, auf Papier, im persönlichen Gespräch. Zeitflex erfährt dabei nichts über die Empfänger.
- Einen Versand von Einladungs-E-Mails durch Zeitflex im Auftrag des werbenden Betriebs gibt es derzeit nicht.
- Ausdrücklich unzulässig sind:
- der Versand an unbekannte Dritte, gekaufte oder gesammelte Adresslisten,
- das Veröffentlichen des Codes auf Gutschein-, Rabatt- oder Cashback-Portalen,
- bezahlte Suchmaschinen- oder Social-Media-Anzeigen auf die Marke „Zeitflex" oder darauf ähnliche Begriffe,
- Aussagen über Zeitflex, die über den tatsächlichen Funktionsumfang hinausgehen,
- das Auftreten als Vertreter, Vertriebspartner oder Mitarbeiter von Zeitflex,
- automatisierte Massenverbreitung jeder Art.
§ 9 Missbrauch
- Selbstempfehlung ist ausgeschlossen. Dazu zählt auch die Empfehlung an einen Betrieb, der wirtschaftlich, personell oder über die Zahlungsmittel demselben Kreis zuzurechnen ist.
- Zeitflex prüft Empfehlungen auf Auffälligkeiten (u. a. identische Zahlungsmittel, identische Firmen-Domain, identische Umsatzsteuer-Identnummer, gemeinsame Herkunfts-IP). **Diese Prüfung ist eine Heuristik und kein Beweis.** Ein Treffer führt nicht zur automatischen Ablehnung, sondern zur manuellen Prüfung; die Prämie wird bis dahin zurückgestellt.
- Bei einem begründeten Missbrauchsverdacht kann Zeitflex Prämien zurückstellen, ablehnen, bereits gebuchte Gutschriften stornieren und den Empfehlungscode sperren. Der betroffene Betrieb wird darüber informiert und kann Stellung nehmen.
- Die Rechte aus den AGB (insbesondere außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
- Verarbeitet werden: der Empfehlungscode, die Verknüpfung der beteiligten Betriebe, die Zeitpunkte der Zustandswechsel, die Prämienhöhe und die Buchungsbelege. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Programms) sowie lit. f DSGVO (Missbrauchsverhinderung).
- Der werbende Betrieb erfährt nicht, welcher Betrieb sich über seinen Link registriert hat. Angezeigt werden nur Branche und Bundesland sowie der Zustand der Empfehlung.
- Aufbewahrung: Empfehlungen und Gutschriften sind Buchungsbelege und unterliegen den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB, § 147 AO).
- Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Änderungen und Beendigung des Programms
- Zeitflex kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und das Programm mit einer Frist von vier Wochen beenden. Die Änderung wird in der App angekündigt.
- Bereits qualifizierte Empfehlungen bleiben davon unberührt und werden nach den zum Zeitpunkt der Qualifizierung geltenden Bedingungen abgewickelt.
- Bereits gebuchtes Guthaben bleibt bestehen.
Stand: 19. September 2026