§ Recht & Pflichten · 7 Min. Lesezeit

Auszubildende unter 18: Was Zeitflex zusätzlich prüft

Für Beschäftigte, die noch keine 18 Jahre alt sind, gilt nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern an seiner Stelle das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 18 Abs. 2 ArbZG). Jede seiner Grenzen ist strenger: 8 statt 10 Stunden am Tag, 40 statt 48 in der Woche, 60 statt 45 Minuten Pause, 12 statt 11 Stunden Freizeit. Zeitflex prüft diese Grenzen in der Arbeitszeit-Prüfung mit — aber nur unter einer Bedingung.

Ohne Geburtsdatum keine Prüfung — und keine Entwarnung

Zeitflex kann nur dann nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz prüfen, wenn es das Alter kennt. Das Geburtsdatum ist im Mitarbeiterprofil freiwillig und hat genau einen Zweck: diese Prüfung. Für Zeiterfassung, Lohnvorbereitung und Minijob-Wächter wird es nicht gebraucht.

  1. Öffnen Sie Mitarbeiter und bei der Person Bearbeiten.
  2. Tragen Sie Geburtsdatum (optional) ein. Zeitflex nimmt nur ein Datum in der Vergangenheit an, das weniger als 100 Jahre zurückliegt — ein Zahlendreher im Jahr fällt so auf.
  3. Speichern.

Eintragen dürfen Inhaber und Führung. Die Person selbst bekommt ihr Geburtsdatum nur mit ihrem eigenen Datensatz geliefert; Kolleginnen und Kollegen sehen es nie.

Fehlt das Datum, entsteht keine Jugend-Meldung — und ebenso wenig eine Entwarnung. Zeitflex sagt das an drei Stellen offen: Auf der Seite Mitarbeiter steht ein Kasten „Bei N Personen fehlt das Geburtsdatum" mit einem Knopf je Person zum Nachtragen. Auf der Seite Arbeitszeit-Prüfung steht der Kasten Nicht geprüft mit den Namen — auch dann, wenn die Meldungsliste leer ist, und gerade dann. Und die Kachel auf dem Dashboard zeigt die Zahl der Personen ohne Datum unter dem Befund.

Die Prüfung gehört zu den Tarifen Starter und Pro und läuft in der 14-tägigen Testphase. Der Kasten auf der Mitarbeiterseite erscheint in jedem Tarif.

Der wöchentliche E-Mail-Bericht enthält die Jugend-Meldungen derzeit nicht: Er prüft ohne Geburtsdatum und damit nur nach dem Arbeitszeitgesetz. Die Meldungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sehen Sie auf der Seite Arbeitszeit-Prüfung und in der Kachel auf dem Dashboard.

Die Grenzen im Vergleich

Regel Erwachsene (ArbZG) Unter 18 (JArbSchG) Stufe
Arbeitszeit am Tag10 h (§ 3)8 h; 8½ h nur mit kürzerem Werktag in derselben Woche (§ 8)Verstoß über 8½ h, sonst Warnung
Arbeitszeit in der Woche48 h, Warnung (§ 3)40 h (§ 8)Verstoß
Pause30 min ab mehr als 6 h, 45 min ab mehr als 9 h (§ 4)30 min ab mehr als 4½ h, 60 min ab mehr als 6 h (§ 11)Verstoß
Was als Pause zähltjede Unterbrechungnur Blöcke von mindestens 15 Minuten (§ 11 Abs. 2)—
Arbeit am Stückkeine Grenzehöchstens 4½ h ohne Pause (§ 11 Abs. 3); geprüft nur, wenn die Pausendauer des Tages stimmtVerstoß
Schichtzeit (erstes Kommen bis letztes Gehen)keine Grenze10 h (§ 12)Warnung bis zur Branchengrenze, darüber Verstoß
Freizeit nach Arbeitsende11 h (§ 5)12 h, ohne Verkürzung (§ 13)Verstoß
Lage der Arbeitszeitkeine Grenze6 bis 20 Uhr (§ 14)Warnung oder Verstoß, siehe unten
Arbeitstage je Wochekeine Grenze5 (§ 15)Verstoß
Samstag und Sonntagkeine Grenzeim Grundsatz frei; mindestens 2 freie Samstage und 2 freie Sonntage im Monat (§ 16, § 17)Warnung bei Arbeit, Verstoß bei weniger als 2 freien Tagen
Unter 15 Jahren—Beschäftigung eines Kindes (§ 5)Verstoß

Die Meldungen ersetzen die ArbZG-Prüfung des jeweiligen Tages, sie kommen nicht dazu. Ein 17-Jähriger mit 9 Stunden bekommt eine Meldung nach § 8 JArbSchG und nicht daneben eine Entwarnung nach § 3 ArbZG. Aus demselben Grund zählen seine Tage nicht in die 48-Stunden-Woche der Erwachsenen — seine Woche prüft § 8 JArbSchG.

Warum manches nur eine Warnung ist

Das Jugendarbeitsschutzgesetz kennt für fast jede Regel Ausnahmen einzelner Gewerbe: Gaststätten, Bäckereien, Landwirtschaft, Krankenanstalten und Pflege, offene Verkaufsstellen, mehrschichtige Betriebe. Zeitflex kennt die Branche an dieser Stelle nicht und bildet deshalb die strenge Grundregel ab. Wo eine Ausnahme den Fall plausibel decken könnte, steht bewusst nur eine Warnung; welche Ausnahme in Betracht kommt, nennt jede Meldung im Klartext. Behauptet wird nur, was sich aus den erfassten Zeiten belegen lässt.

Konkret:

  • Lage der Arbeitszeit. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche in Gaststätten bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 und bis 21 Uhr, in Bäckereien ab 5 Uhr arbeiten; ab 17 Jahren in Bäckereien und Konditoreien ab 4 Uhr. Liegt die Arbeit in diesem weitesten Fenster, meldet Zeitflex eine Warnung; liegt sie außerhalb, einen Verstoß. Unter 16 Jahren gilt keine dieser Ausnahmen — jede Minute außerhalb von 6 bis 20 Uhr ist ein Verstoß.
  • Schichtzeit. Über 10 Stunden ist eine Warnung, solange 11 Stunden (mehrschichtige Betriebe, Gaststätten, Landwirtschaft, Familienhaushalt) beziehungsweise 12 Stunden (Landwirtschaft zur Erntezeit ab 16) nicht überschritten sind. Darüber ein Verstoß.
  • Wochenende. Arbeit an einem Samstag oder Sonntag ist eine Warnung — viele Gewerbe dürfen das. Bleiben im Monat aber weniger als zwei Samstage oder zwei Sonntage frei, ist das in jeder Branche ein Verstoß.
  • 8 bis 8½ Stunden. Warnung, wenn im geprüften Zeitraum kein kürzerer Werktag derselben Woche zu sehen ist; der Ausgleich kann außerhalb des Zeitraums liegen.

Nicht geprüft werden die Feiertagsruhe (§ 18 JArbSchG), die Anrechnung der Berufsschulzeiten (§ 9 JArbSchG) und die ärztlichen Untersuchungen (§§ 32 ff. JArbSchG) — dafür fehlen Zeitflex die Daten. Ebenso nicht, ob eine 15-jährige Person noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt und damit als Kind gilt (§ 2 Abs. 3 JArbSchG); hier zählt allein das Alter.

Das Alter zählt am Arbeitstag

Maßgeblich ist das Alter am Tag der Arbeitsleistung, nicht am Tag der Abfrage. Wird ein Auszubildender am 15. des Monats 18, prüft Zeitflex die Tage bis zum 14. nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und ab dem 15. nach dem Arbeitszeitgesetz — auch dann, wenn Sie den Monat erst Wochen später ansehen. Bei der Freizeit zwischen zwei Tagen zählt das Alter am Tag der Wiederaufnahme. Wer am 29. Februar geboren ist, wird in einem Jahr ohne diesen Tag erst am

  1. März volljährig.

Für Wochen- und Monatsregeln zählen nur die Tage, an denen die Person noch keine 18 war. Eine Woche mit Geburtstag am Mittwoch ist für die 40-Stunden-Grenze also unvollständig — Zeitflex rundet dabei nie nach oben; eine Meldung, die entsteht, ist belegt.

Wenn eine Meldung kommt

Klicken Sie die Zeile an. Darunter stehen der Wortlaut mit den gemessenen Werten, die Vorschrift und der Weg zur Korrektur.

  • Höchstarbeitszeit oder Pause: Zuerst prüfen, ob nur das Ausstempeln oder das Pausenstempeln vergessen wurde. Dann im Stundenzettel korrigieren, mit Begründung — die ursprüngliche Fassung bleibt als Version erhalten. Wurde wirklich so lange gearbeitet, gehört der Ablauf geändert, nicht der Eintrag.
  • Beschäftigung eines Kindes: Zuerst das Geburtsdatum prüfen — ein vertauschtes Jahr ist der häufigste Grund. Stimmt es, ist das kein Fall für eine Korrektur, sondern für ein sofortiges Gespräch.
  • Lage, Schichtzeit, Freizeit, Wochenende, Fünf-Tage-Woche: Das sind Fragen des Dienstplans. Bei einer Warnung prüfen Sie selbst, ob Ihr Betrieb unter die genannte Ausnahme fällt; bei einem Verstoß hilft nur Umplanen.

Scheidet die Person aus dem Betrieb aus und wird ihr Konto anonymisiert, entfernt Zeitflex das Geburtsdatum mit — sein einziger Zweck endet mit dem Beschäftigungsverhältnis.

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Was hinter den Stufen Hinweis, Warnung und Verstoß steckt, steht unter Arbeitszeit-Prüfung verstehen; die Regeln für Erwachsene unter Pausen und Ruhezeiten. Für alles andere ist der Support da.

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