§ Recht & Pflichten · 3 Min. Lesezeit

Pausen- und Ruhezeitregeln

Vier Zahlen, die jeder Betrieb kennen sollte. Sie stehen im Arbeitszeitgesetz und gelten unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht.

1. Höchstarbeitszeit: 8 Stunden, ausnahmsweise 10

Wichtig: Werktage sind Montag bis Samstag. Sechs Werktage à 8 Stunden ergeben eine zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.

Die 10 Stunden sind also kein Freibrief, sondern ein Ausgleichskonto. Wer drei Wochen lang 10 Stunden arbeitet, muss danach entsprechend darunter bleiben.

2. Mindestpause: 30 oder 45 Minuten

Die Pause muss im Voraus feststehen. Wer „Pause macht, wenn gerade nichts los ist", macht rechtlich keine Ruhepause — sie gilt dann als Arbeitszeit, muss aber trotzdem gewährt werden.

Wie Stempo damit umgeht: Pausen richtig erfassen.

3. Ruhezeit: 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen

Das ist die Regel, die im Dienstplan am häufigsten reißt: Spätschicht bis 23:00, Frühschicht ab 6:00 — das sind 7 Stunden und damit unzulässig.

Stempo prüft das beim Planen, nicht erst im Nachhinein. Siehe Schichten planen.

4. Sonntagsruhe

Stempo zählt Sonntagsarbeit für die Zuschläge, prüft aber nicht die 15 freien Sonntage und nicht den Ersatzruhetag. Das ist eine bewusste Grenze: Beides hängt an Ausnahmetatbeständen und Tarifregelungen, die eine Software nicht kennen kann.

Was Stempo prüft — und was nicht

Regel Prüft Stempo?
Höchstarbeitszeit § 3ja, im Dienstplan und im Monatsabschluss
Mindestpause § 4ja, wird bei der Berechnung angewandt
Ruhezeit § 5ja, im Dienstplan und im Monatsabschluss
Ausgleichszeitraum 6 Monate / 24 Wochenteilweise — über den Überstundensaldo
15 freie Sonntage § 11nein
Ersatzruhetag für Sonntagsarbeitnein
Jugendarbeitsschutz (unter 18)nein — dort gelten strengere eigene Regeln

Wo du Verstöße siehst

  • Im Dienstplan, direkt beim Anlegen einer Schicht
  • Im Monatsabschluss, Schritt 1
  • Im wöchentlichen Compliance-Bericht per E-Mail an Inhaber und Führung (ab Starter)

Kommst du nicht weiter?

Für Logistik gilt zusätzlich das Sonderregime der Lenk- und Ruhezeiten (§ 21a ArbZG, VO (EG) 561/2006). Stempo ersetzt keinen Tachographen und bildet Lenkzeiten nicht ab.

Zuletzt geprüft am . Wir prüfen jeden Artikel gegen die Anwendung — wenn etwas nicht mehr stimmt, ist das ein Fehler und keine Meinungsverschiedenheit.

War das hilfreich?

Das passt dazu

Frage offen geblieben? Schreib uns — werktags Antwort innerhalb von 24 Stunden. Geht gerade etwas gar nicht? Der Systemstatus sagt dir, ob es an uns liegt.