§ Recht & Pflichten · 3 Min. Lesezeit
Pausen- und Ruhezeitregeln
Vier Zahlen, die jeder Betrieb kennen sollte. Sie stehen im Arbeitszeitgesetz und gelten unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht.
1. Höchstarbeitszeit: 8 Stunden, ausnahmsweise 10
Wichtig: Werktage sind Montag bis Samstag. Sechs Werktage à 8 Stunden ergeben eine zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.
Die 10 Stunden sind also kein Freibrief, sondern ein Ausgleichskonto. Wer drei Wochen lang 10 Stunden arbeitet, muss danach entsprechend darunter bleiben.
2. Mindestpause: 30 oder 45 Minuten
Die Pause muss im Voraus feststehen. Wer „Pause macht, wenn gerade nichts los ist", macht rechtlich keine Ruhepause — sie gilt dann als Arbeitszeit, muss aber trotzdem gewährt werden.
Wie Stempo damit umgeht: Pausen richtig erfassen.
3. Ruhezeit: 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
Das ist die Regel, die im Dienstplan am häufigsten reißt: Spätschicht bis 23:00, Frühschicht ab 6:00 — das sind 7 Stunden und damit unzulässig.
Stempo prüft das beim Planen, nicht erst im Nachhinein. Siehe Schichten planen.
4. Sonntagsruhe
Stempo zählt Sonntagsarbeit für die Zuschläge, prüft aber nicht die 15 freien Sonntage und nicht den Ersatzruhetag. Das ist eine bewusste Grenze: Beides hängt an Ausnahmetatbeständen und Tarifregelungen, die eine Software nicht kennen kann.
Was Stempo prüft — und was nicht
| Regel | Prüft Stempo? |
|---|---|
| Höchstarbeitszeit § 3 | ja, im Dienstplan und im Monatsabschluss |
| Mindestpause § 4 | ja, wird bei der Berechnung angewandt |
| Ruhezeit § 5 | ja, im Dienstplan und im Monatsabschluss |
| Ausgleichszeitraum 6 Monate / 24 Wochen | teilweise — über den Überstundensaldo |
| 15 freie Sonntage § 11 | nein |
| Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit | nein |
| Jugendarbeitsschutz (unter 18) | nein — dort gelten strengere eigene Regeln |
Wo du Verstöße siehst
- Im Dienstplan, direkt beim Anlegen einer Schicht
- Im Monatsabschluss, Schritt 1
- Im wöchentlichen Compliance-Bericht per E-Mail an Inhaber und Führung (ab Starter)
Kommst du nicht weiter?
Für Logistik gilt zusätzlich das Sonderregime der Lenk- und Ruhezeiten (§ 21a ArbZG, VO (EG) 561/2006). Stempo ersetzt keinen Tachographen und bildet Lenkzeiten nicht ab.
Zuletzt geprüft am . Wir prüfen jeden Artikel gegen die Anwendung — wenn etwas nicht mehr stimmt, ist das ein Fehler und keine Meinungsverschiedenheit.
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Das passt dazu
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- Aufzeichnungspflicht — verständlich erklärtWer muss Arbeitszeit erfassen, was genau, seit wann — und was von der geplanten Gesetzesänderung heute schon gilt.
- Schichten planenWochenraster, Schicht anlegen, Konflikte erkennen, Plan veröffentlichen — der Dienstplan von der ersten Schicht bis zur Benachrichtigung.