§ Recht & Pflichten · 3 Min. Lesezeit
§ 3b: steuerfreie Zuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können steuerfrei bleiben. Der Vorteil ist erheblich — und an Bedingungen geknüpft, die im Alltag gern übersehen werden.
Die Sätze
| Arbeit | Zeitfenster | Steuerfrei bis |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 20:00 bis 6:00 Uhr | 25 % |
| Nachtarbeit erhöht | 0:00 bis 4:00 Uhr, wenn die Arbeit vor 0:00 Uhr aufgenommen wurde | 40 % |
| Sonntagsarbeit | Sonntag 0:00 bis 24:00 Uhr | 50 % |
| Feiertagsarbeit und 31.12. ab 14:00 | gesetzlicher Feiertag | 125 % |
| 24.12. ab 14:00, 25. und 26.12., 1. Mai | — | 150 % |
Als Sonntags- oder Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit des Folgetags bis 4:00 Uhr, wenn sie am Sonntag oder Feiertag begonnen wurde.
Die vier Bedingungen
Damit ein Zuschlag steuerfrei bleibt, müssen alle vier erfüllt sein:
- Er wird neben dem Grundlohn gezahlt, nicht als Teil davon. Ein „Alles-inklusive-Stundenlohn von 20 € für die Nachtschicht" enthält keinen steuerfreien Zuschlag.
- Er wird für tatsächlich geleistete Arbeit zu den genannten Zeiten gezahlt. Pauschalen ohne Bezug zur wirklich geleisteten Nacht- oder Sonntagsarbeit sind steuerpflichtig.
- Die Zeiten sind einzeln nachgewiesen. Genau dafür ist die Zeiterfassung da.
- Die Sätze werden nicht überschritten. Was darüber gezahlt wird, ist normaler Arbeitslohn.
Die zwei Grundlohn-Grenzen
Hier liegt der Punkt, den fast alle Werkzeuge falsch machen. Es gibt zwei unterschiedliche Deckel:
| Bereich | Grundlohn-Deckel | Grundlage |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 50 € je Stunde | § 3b Abs. 2 EStG |
| Sozialversicherung | 25 € je Stunde | § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV |
Das heißt: Ein Zuschlag kann steuerfrei und trotzdem beitragspflichtig sein — wenn der Grundlohn zwischen 25 € und 50 € liegt.
Stempo rechnet mit beiden Deckeln getrennt. Das ist auch der Grund, warum der Minijob-Wächter mit dem SV-Deckel arbeitet und nicht mit dem Steuerdeckel — für die Geringfügigkeitsgrenze zählt das beitragspflichtige Entgelt.
Was Stempo ausweist
Je Person und Monat:
- der Zuschlag insgesamt (das, was gezahlt wird)
- der steuerfreie Anteil nach § 3b EStG
- der beitragsfreie Anteil nach SvEV
- die Stunden je Zuschlagsart, einzeln nachgewiesen
Alles davon geht in den CSV- und DATEV-Export.
Überlagerung
Nacht- und Sonntagszuschlag können nebeneinander steuerfrei sein. Sonntags- und Feiertagszuschlag nicht: Am Feiertag gilt der Feiertagssatz, nicht zusätzlich der Sonntagssatz.
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