§ Recht & Pflichten · 3 Min. Lesezeit

Betriebsrat und Mitbestimmung

Die Regel

Die Rechtsprechung legt das weit aus: Es genügt, dass eine Einrichtung zur Überwachung geeignet ist. Auf die Absicht kommt es nicht an.

Eine elektronische Zeiterfassung ist damit mitbestimmungspflichtig. Immer. Auch wenn niemand jemanden überwachen will.

Was das praktisch heißt

Wenn in deinem Betrieb ein Betriebsrat existiert:

  • Die Einführung von Stempo braucht seine Zustimmung — vor dem Start, nicht danach.
  • Der übliche Weg ist eine Betriebsvereinbarung.
  • Ohne Zustimmung eingeführt, kann der Betriebsrat die Nutzung untersagen lassen. Daten, die dabei entstanden sind, unterliegen einem Verwertungsverbot.

Wenn kein Betriebsrat existiert (der Normalfall bei 1 bis 100 Beschäftigten), entfällt die Mitbestimmung. Die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO gegenüber den Beschäftigten bleibt.

Was in die Betriebsvereinbarung gehört

Eine tragfähige Vereinbarung beantwortet mindestens diese Punkte:

  1. Zweck. Erfüllung der Aufzeichnungspflicht und Lohnvorbereitung — nicht Leistungskontrolle.
  2. Welche Daten verarbeitet werden (Liste unten).
  3. Wer worauf Zugriff hat, aufgeschlüsselt nach Rolle.
  4. Wie lange aufbewahrt wird und wann gelöscht wird.
  5. Auswertungen: welche zulässig sind und welche ausdrücklich nicht — insbesondere das Verbot individueller Leistungsprofile.
  6. Korrekturen: wer sie vornimmt und dass jede begründet wird.
  7. GPS: ob es eingeschaltet wird, und wenn ja, mit welcher Genauigkeit und zu welchem Zweck.
  8. Rechte der Beschäftigten: Einsicht in die eigenen Daten, Widerspruch, Beschwerdeweg.
  9. Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung.

Welche Daten Stempo verarbeitet

Diese Liste kannst du direkt in eine Vereinbarung oder in die Unterrichtung nach § 90 BetrVG übernehmen:

Datenart Wann Wer sieht sie
Name, E-Mail, Personalnummer, EintrittsdatumStammdatenInhaber, Führung
Beschäftigungsart, Arbeitszeitmodell, Stundenlohn, UrlaubsanspruchStammdatenInhaber, Führung
Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit, Pausenbei jeder StempelungBetroffene, Inhaber, Führung, Steuerkanzlei
Erfassungsweg (Web, App, Terminal)bei jeder StempelungInhaber, Führung
Standort im Moment des Stempelnsnur wenn GPS aktiviert istInhaber, Führung
Abwesenheitsart und -zeitraumbei AnträgenBetroffene, Inhaber, Führung, Steuerkanzlei
Attest-Dateinur bei UploadBetroffene, Inhaber, Führung — nicht die Kanzlei
Schichten, Positionen, Tauschvorgängebei Planungalle Beteiligten
Änderungsprotokoll: wer, wann, was, warumbei jeder KorrekturInhaber, Führung, Steuerkanzlei

Was Stempo NICHT verarbeitet: kein laufendes Standort-Tracking, keine Auswertung von Tastatur- oder Mausaktivität, keine Bildschirmüberwachung, keine Kamera, keine Anwesenheitserkennung über WLAN oder Bluetooth, keine biometrische Erfassung von Beschäftigten.

GPS ist der heikelste Punkt

Standortdaten sind besonders sensibel. Stempos Auslegung dazu:

  • GPS ist standardmäßig aus.
  • Wenn eingeschaltet, wird der Standort nur im Moment des Stempelns erfasst — kein laufendes Tracking.
  • Ein Bewegungsprofil entsteht nicht.

Trotzdem gehört GPS ausdrücklich in die Betriebsvereinbarung. Eine Dauerortung wäre mitbestimmungspflichtig und datenschutzrechtlich kaum haltbar — deshalb bauen wir sie nicht.

Öffentlicher Dienst

Dort gilt das Personalvertretungsrecht des Bundes oder des jeweiligen Landes mit entsprechenden Regelungen. Der Ablauf ist vergleichbar, die Paragrafen sind andere.

Kommst du nicht weiter?

Eine Mustervereinbarung liefern wir derzeit nicht mit — sie wäre Rechtsberatung, und eine schlechte Vorlage ist schlimmer als keine. Die Datenliste oben deckt aber die Systembeschreibung ab, die dein Betriebsrat nach § 90 BetrVG verlangen kann.

Zuletzt geprüft am . Wir prüfen jeden Artikel gegen die Anwendung — wenn etwas nicht mehr stimmt, ist das ein Fehler und keine Meinungsverschiedenheit.

War das hilfreich?

Das passt dazu

Frage offen geblieben? Schreib uns — werktags Antwort innerhalb von 24 Stunden. Geht gerade etwas gar nicht? Der Systemstatus sagt dir, ob es an uns liegt.